Selbstauskunft von T-PUT zu Qualität, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Unser Selbstverständnis
Als einer der führenden Hersteller von Schweißzusatzwerkstoffen sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden, der Umwelt und unseren Mitarbeitern voll bewusst. Deshalb haben wir uns in unserer Unternehmenspolitik dazu verpflichtet, nicht nur die einschlägigen Vorschriften und Gesetze einzuhalten, sondern uns in Sachen Qualität, Umwelt- und Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern. Um dies zu gewährleisten, arbeiten wir nach einem zertifizierten Integrierten Managementsystem (IMS), in welchem wir die Vorgaben der Normen DIN EN ISO 9001:2008 und DIN EN ISO 14001:2004 sowie der Spezifikation „Occupational Health- and Risk-Managementsystem – OHRIS“ umgesetzt haben.
Aktuelle Gesetzgebung im Umwelt- und Gesundheitsschutz
Gerade auf dem Gebiet des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind während der letzten Jahre viele Gesetze neu verabschiedet oder deutlich verändert worden. Daraus resultieren zahlreiche Fragen, die letztlich uns als Lieferanten erreichen. Oft wird die Einhaltung nahezu aller gesetzlichen Vorschriften abgefragt – auch dann, wenn sie auf unsere Produkte nicht anwendbar sind.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Beantwortung solcher pauschaler Rundschreiben nicht vornehmen können. Dies wäre nicht seriös und würde auch nicht unserem Anspruch genügen, Sie als unsere Kunden sachlich zu informieren und zu unterstützen.
Umwelt- und Arbeitssicherheitsaspekte beim Einsatz unserer Produkte
Unsere Schweißzusatzwerkstoffe sind Verbrauchsprodukte. Welche Vorsichtsmaßnahmen bei der Verarbeitung zu treffen sind und wie die dabei entstehenden Abfälle bzw. Reste zu entsorgen sind, entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsdatenblatt bzw. der Information zur sicheren Verwendung des jeweiligen Produktes. Wegen unserer umfangreichen Produktpalette sind generelle Angaben nicht möglich.
Einsatz im Fahrzeugbau sowie in Elektro- und Elektronikgeräten
So zahlreich wie unsere Produkte sind auch ihre Einsatzgebiete. Das Schweißgut kann sich also auch in Elektro- und Elektronikgeräten oder in Fahrzeugen wiederfinden.
Stoffe, die unter das Stoffverbot nach § 5 ElektroG vom 16. März 2005 (Umsetzung der RoHS – RL 2002/95/EG und der WEEE – RL 2002/96/EG), zul. geänd. am 11. August 2010, bzw. nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a) der RL 2000/53/EG vom 18. September 2000, zul. geänd. am 25. Februar 2010, (Altfahrzeuge) fallen, werden schon aus technischen Gründen unseren Produkten nicht zugesetzt. Zur Sicherstellung der Qualität wird das von qualifizierten Lieferanten zugekaufte Vormaterial einer strengen Eingangskontrolle in unserem werkseigenen Labor unterzogen.
Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verwendung unserer Schweißzusätze ist gewährleistet, dass im reinen Schweißgut als homogenem Werkstoff die Grenzwerte von 0,1 Gew.-% für Blei, Quecksilber und sechswertiges Chrom sowie 0,01 Gew.-% für Cadmium eingehalten werden.
Unser Service für Sie
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Integriertes-Management-System-Team zur Verfügung. Ansprechpartnerin: Dr. Dipl.-Chem. Dorothea Kreuzer-Zagar, Tel. +49 (0) 23 81 – 271 – 242.
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